Die sächsische Minderheitsregierung aus CDU und SPD hat sich nach langem Hin und Her mit den Grünen und Linken auf einen Doppelhaushalt für 2025/2026 verständigt. Klar ist: Dieser Haushalt ist ein Rückschritt für ganz Sachsen. Es ist ein Weiter-so und kein notwendiger Aufbruch. Statt auf Investitionen für die Zukunft des Freistaates zu setzen, werden konsumtive Ausgaben weiter priorisiert.
Gerade so wurde die Haushaltskrise mit einem Loch von mehreren Milliarden Euro abgewendet. Jedoch fehlt jegliche Bereitschaft zu strukturellen Reformen, wodurch Probleme nur weiter in die Zukunft verschoben werden. Stattdessen wurde als eine Finanzierungsoption für zukünftige Landesetats eine zusätzliche Kreditaufnahme
verbindlich festgeschrieben.
Wir Jungliberale haben nicht den Anspruch, Probleme bequem in die Zukunft zu verschieben. Wir wollen jetzt radikale strukturelle Reformen anstoßen, damit die Spielräume für Investitionen in der Zukunft größer werden und Schulden nicht das Einzige sind, was zukünftige Generationen von der sächsischen Politik vererbt bekommen.
Politik spart zuerst bei sich selbst
Wenn die Politik vom Sparen redet, so muss sie bei sich selbst anfangen. Eine aufgeblasene Verwaltung und veraltete Strukturen sind zwar von der CDU geschaffen, aber nicht gottgegeben.
Daher fordern wir:
- die Verkleinerung des Sächsischen Landtags. Hierzu soll die Zahl der Abgeordneten auf 101 festgesetzt werden. Darüber hinaus wollen wir die Grundmandatsklausel abschaffen und setzen uns langfristig für die Einführung eines echten Verhältniswahlrechts ohne Direktmandate auf Landesebene ein.
- die Abschaffung von Ministerien. Dies wollen wir durch eine Neustrukturierung der Landesregierung bzw. Zusammenlegung der Ministerien in folgender Form erreichen:
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft wird abgeschafft und seine Zuständigkeiten in das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Energie überführt. Der Aufgabenbereich Verkehr soll in das Ministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung überführt werden. Das Ministerium für Wissenschaft wird abgeschafft und seine Zuständigkeiten in das Ministerium für Kultus überführt. Das Ministerium für Kultur und Tourismus wird abgeschafft und der Aufgabenbereich Kultur in das Ministerium für Kultus und der Aufgabenbereich Tourismus in das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Energie überführt. Doppelstrukturen in den Ministerien sollen konsequent aufgelöst werden. Ebenso setzen wir uns für die Verankerung einer Höchstgrenze von sieben Staatsministerien in der Verfassung des Freistaates Sachsen ein.
- den Abbau des Personals in der Landesverwaltung. Für die nächsten Jahre soll es einen generellen Einstellungsstopp in der Verwaltung geben, sodass freiwerdende Stellen grundsätzlich nicht nachbesetzt werden. Lehrkräfte und Polizisten sollen von diesem Stopp ausgenommen werden. In Verbindung dazu sollen aktuelle Stellen radikal gekürzt werden und es soll generell gelten, dass bei Neuschaffung einer Stelle zwei Stellenäquivalente gestrichen werden sollen.
- die Reduzierung von Beauftragten. Konkret wollen wir den Sächsischen Ausländerbeauftragten sowie die Pflicht zur Bestellung von kommunalen
Gleichstellungsbeauftragten abschaffen. - die zügellose Verbeamtung zu stoppen. Der Beamtenstatus soll zukünftig ausschließlich dort eingesetzt werden, wo er aus verfassungsrechtlichen oder funktionalen Gründen unabdingbar ist, wie etwa in der Polizei, Justiz oder dem Strafvollzug. In allen anderen Bereichen, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung und im Bildungsbereich, wollen wir die Verbeamtung abschaffen. Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass die Pensionen nicht mehr exakt mit der Inflation steigen, sondern mit einem geeigneten Demografiefaktor abgedämpft werden. Weiterhin wollen wir das Pensionseintrittsalter flexibilisieren (sodass sich entweder bei späterem Eintritt die Pension gemäß Lebenserwartung aufkommensneutral erhöht oder der Beamte durch einen mäßigen Zuschlag das Inzentiv erhält, regulär weiterzuarbeiten – insbesondere in verschleißarmen Verwaltungstätigkeiten).
- Aufbau einer einheitlichen IT-Landesplattform statt vieler Insellösungen. Eine Plattform mit zentraler Koordinierung vermeidet Redundanz und spart Kosten. Außerdem macht sie Prozesse schneller, günstiger, besser und für Bürger und Verwaltung einfacher.
Prioritäten für Sachsens Zukunft setzen
Wir Jungliberale wollen ein zukunftsfähiges Sachsen ermöglichen, indem wir Sachsen gezielt für junge Menschen attraktiver gestalten. Hierzu muss aus unserer Sicht im Haushalt priorisiert werden, indem sich der Staat auf seine Kernaufgaben konzentriert.
Deshalb sehen wir speziell in folgenden Bereichen die Möglichkeit zu kürzen:
- Subventionen für einzelne Wirtschaftsprojekte. Die sächsische Staatsregierung gibt aktuell viel Geld für die Lenkung der Wirtschaft aus – sie nennt es “Wirtschaftsförderung”. Wir möchten, dass dieses Geld weder für die Unterstützung von Lobbygruppen, noch direkt an von der Regierung als gut befundene Unternehmen ausgeschüttet wird, sondern direkt bei den Unternehmen bleibt.
- Die Finanzierung von NGOs zurückzufahren. Dabei wollen wir insbesondere die Förderung von Demokratieförderprojekten, welche der Bevölkerung ihr politisches Weltbild aufoktroyieren möchten, abschaffen. Die Förderung von Projekten soll an ein Bekenntnis zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung geknüpft werden. Für uns ist aber auch klar: sinnvolle Projekte, gerade im ländlichen Raum, sollen nicht pauschal am Geld scheitern.
- Wir wollen, dass Förderprogramme im sozialen Bereich – insbesondere bei den Programmen der Jugendhilfe – messbar an ihren Erfolgen evaluiert werden und Zielstellungen entsprechend angepasst werden.
Rahmen für solide Finanzen setzen
Neben der Priorisierung im Haushalt braucht es klare einfachgesetzliche und verfassungsrechtliche Regelungen, welche die Politik selbst an die Zukunftsfähigkeit ihrer Maßnahmen erinnern und verpflichten.
Dafür fordern wir:
- die Schuldenbremse zu reformieren. Konkret wollen wir keine Aufweichung der Schuldenbremse, sondern strengere Regeln für die Aufnahme von Krediten im Art. 95 SächsVerf verankern. Es ist uns ebenso wichtig, dass eine möglichst hohe Tilgung der Altschulden stattfindet.
- die Bürokratiekostenquote zu etablieren. Wir wollen in sehr regelmäßigen Abständen die tatsächliche Bürokratiebelastung in Sachsen für Branchen erheben. Konkret soll dies die Bürokratiebelastung am Unternehmensumsatz ausdrücken und diese mittels Quote limitieren.
- die Zuständigkeiten klarer zu regeln. Die Zuständigkeiten von Bund, Land und Kommunen sollen eindeutiger getrennt werden, sodass jede Ebene klare Aufgaben und Finanzspielräume im Sinne einer Reform des Föderalismus bekommt. die Neustrukturierung der Kommunalfinanzierung. Die Unterstützung des Landes von Kommunen über spezifische Förderprogramme sehen wir als ein Verwaltungsmonster und ebenso als eine Bevormundung im Hinblick auf die kommunale Eigenverantwortung. Konkret wollen wir alle Förderprogramme einstellen und stattdessen sollen das Land und der Bund einen erheblichen Teil der Gemeinschaftssteuern direkt an Kommunen zurückgeben bzw. bei ihnen belassen werden, sodass bei diesen mindestens ein zweistelliger Prozentbetrag bei den Kommunen verbleibt.