Aktuell besteht bei praxisintegrierenden dualen Studiengängen – im Gegensatz zu ausbildungsintegrierenden dualen Studiengängen – eine Regelungslücke. Letzteres wird – soweit Berufsausbildungsverhältnisse integriert werden, die unter den Regelungsbereich des BBiG (Berufsbildungsgesetz) fallen – durch das BBiG als auch die Hochschulgesetze der Länder normiert. Praxisintegrierende duale Studiengänge sind bislang nur über die Hochschulgesetze der Länder normiert.
Für uns Jungliberale sind dual praxisintegrierende Studierende nicht minderwert und verdienen gleiche Aufstiegschancen, weshalb wir diesen Zustand nicht einfach so hinnehmen können.
Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert deshalb, dass:
- das BBiG für alle dual Studierende wirksam werden zu lassen. Dazu ist der Anwendungsbereich des BBiG um dual Studierende insbesondere während der betrieblichen Praxisphasen zu ergänzen.
- Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Betrieb und Hochschule, Anforderungen der Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbildungspersonals, eine Bestimmung zur Ausbildungsvergütung sowie zur Ausgestaltung des Ausbildungsvertrages zwischen Studierendem und Betrieb, ins BBiG aufzunehmen.
- Freistellung für Vorlesungen, Seminare, Laborpraxis, Prüfungen sowie einen Tag zur Vorbereitung der Prüfungen und Studienzeiten ebenfalls im BBiG zu verankern.