Verschiedene Menschen entwickeln sich verschieden schnell. Entsprechend sollte sich
auch die Übernahme von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft am konkreten
Entwicklungsstand orientieren können. Wir denken daher, dass unter Anderem die volle
Geschäftsfähigkeit unabhängig von der Volljährigkeit erworben können werden sollte.
Wir fordern daher eine Möglichkeit für Personen, die mindestens das 16. Lebensjahr
vollendet haben, durch den Beschluss eines Familiengerichts für voll geschäftsfähig
erklärt werden zu können. Dies soll insbesondere trotz Einspruch der Eltern möglich
sein.