16.03.2024

Fair Play – auch in den Gastgeberländern

Sportgroßereignisse, wie Handball- und Eishockey-WMs, Olympia oder FIFA-Turniere  wurden in den letzten Jahren regelmäßig an Gastgeberländer (wie China, Russland, Katar, Belarus oder Saudi-Arabien) vergeben, in denen die Menschenrechte nicht gewährleistet sind. Diese Länder und teils korrupten Verbände profitieren von dieser Aufmerksamkeit, die durch Übertragungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den damit  verbundenen Übertragungsgebühren und der Präsenz staatlicher Vertreter (wie
 Bundesinnenminister oder Bundeskanzler) noch weiter verstärkt werden.

  Da wir uns für Rechtsstaatlichkeit und Menschrechte einsetzen fordern wir:

  • den Erwerb der Übertragungsrechte für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten an die Einhaltung von Menschrechts- und Rechtsstaatlichkeits-Kriterien zu binden.
  • keine staatlichen Repräsentanten zu Sportgroßereignissen in Länder zu entsenden, in denen diese Kriterien nicht eingehalten werden.
  • die Abschaffung von Sondergesetzen zugunsten der Verbände (wie beispielsweise dem OlympSchG).

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