Die sächsische Berufsfischerei hat eine Jahrhunderte alte Tradition, wobei unter anderem Teiche angelegt wurden, um Fische und damit wertvolle Lebensmittel für uns alle zu produzieren. Eine ebenso gesamtgesellschaftliche Bedeutung haben die organisierten Angler im Freistaat, die ein Garant für eine gesetzeskonforme Umsetzung der Fischereirechte sind.
Gleichzeitig werden die Herausforderungen, denen Berufs- und Angelfischer begegnen, immer vielfältiger. Hierbei stehen wir fest an deren Seite und möchten diese mit praxistauglichen Maßnahmen unterstützen.
Konkret fordern wir:
- das Mindestalter für den Jugendfischereischein, der zum Angeln unter ständiger Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers befähigt, von neun auf sieben Jahre zu senken.
- die Einführung der Fischereiprüfungen auf Englisch.
- Konsequenzen aus dem rasanten Wachstum von verschiedenen Tierarten, die Schäden in breiter Linie verursachen, zu ziehen. In diesem Zusammenhang muss der Kormoran im Dienste des Fischartenschutzes reguliert werden, indem die sächsische Kormoranverordnung (SächsKorVO) überarbeitet werden soll. Die Einschränkung der Vergrämung des Kormorans in Teichgebieten bei zunehmender Kormoranpopulation gehört unterbunden sowie soll die Regulierung auch in
Schutzgebieten grundsätzlich zulässig sein. Zudem soll die rechtliche Basis geschaffen werden, dass an sensiblen Stellen unbürokratische Lösungen gefunden werden, um Biberbauten zweiter und dritter Ordnung schnell beseitigen zu können. Auch die Entnahme der Biber darf im Ernstfall kein Tabu sein. Ähnliches soll für den Umgang mit der zunehmenden Fischotterpopulation gelten. Dem Fischotter soll man mit der Erarbeitung und Umsetzung eines Fischottermanagementplans
entgegensetzen. Neben dem Management gehört auch die Entnahme als eine Maßnahme in einen solchen Plan. - die weitere Voranbringung der fischereilichen Entwicklung der neuen Seelandschaften. Hierfür sollen engagierte Akteure, wie die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zur Förderung, Erhaltung und Pflege des Fischbestandes und der Gewässer im „Lausitzer Seenland” und Vorhaben der Aquakultur auf Bergbaufolgeseen als ein Baustein zum Strukturwandel in der Region unterstützt werden. Zudem soll die Bootsbefahrung zur Fischerei und Tourismus ohne Überregulierung in den neu entstandenen Seen ermöglicht werden.
- keine pauschalen Verbote und Beschränkungen der Angelei, insbesondere keine pauschalen Nullnutzungsgebote von Gewässern.
- eine Stärkung regionaler Strategien. Wir befürworten die klare Identifizierbarkeit von regionalen sächsischen Produkten in Supermärkten, wobei sachsenweite Labels dies verbessern können. In diesem Zusammenhang unterstützen wir die Marke „Lausitzer Fisch“.
- verstärkte Maßnahmen zur Verhinderung des Eintretens von Problemstoffen, wie Arzneimittel, Mikroplastik etc., in Seen und Teiche zu ergreifen. Hierbei sind weitere geeignete Strategien zu entwickeln. Dies soll zusammen mit der Forschung passieren, die mit den notwendigen Mittel ausgestattet werden soll. Gleichzeitig muss die öffentliche Aufklärung zum Themenkomplex des Naturschutzes verbessert werden.