13.10.2024

Gängelung beenden – Waffenrecht liberalisieren

Waffenbesitz in Deutschland wird mit zweierlei Maß gemessen. Nach jeglichem Einzelfall von Schusswaffengewalt, sei es Amoklauf, Terroranschlag oder sonstige Straftat, werden politisch einfache und günstige Scheinlösungen bevorzugt und das Waffengesetz für legale Waffenbesitzer wird weiter verschärft, anstatt den Fokus auf Prävention der Ursachen und Verfolgung von Gewaltdelikten zu legen. Nicht Waffen töten, Menschen tun es.

Als Folge politischer Kurzsichtigkeit werden legitime Interessen von Bürgern wie Sportschützen, Jägern, Sammlern (auch beginnenden), Menschen, die zum Zweck der Selbstverteidigung Waffen besitzen möchten, und technisch-historisch interessierten Bürgern unterlaufen.

Wir Liberale meinen, dass staatlicher Regelungsbedarf nur dort besteht, wo es ein  messbares Problem gibt. Dies ist bei Waffenbesitz in Deutschland statistisch jedoch nicht der Fall:

In Deutschland gibt es ca. 32 Schusswaffen pro 100 Einwohner (davon 6,6 pro 100 legal) – wir sind also beim Waffenbesitz weltweit in der Spitzengruppe. Trotzdem liegt die Todesrate an Schusswaffen nur bei 1,04 pro 100.000 Einwohner und Jahr (vgl. USA: 12,21), und 0,91 davon sind Suizide sowie 0,06 Homizide (letzte Zahl vgl. USA 4,46, Brasilien 22,91). Im Vergleich sterben z.B. 4,1 pro 100.000 Einwohner und Jahr im Straßenverkehr. Das reale Risiko durch von anderen Personen ausgehende Schusswaffengewalt in Deutschland ist also im Vergleich zu anderen Risiken zu vernachlässigen.

Aus diesem Grund sehen wir Liberale in Deutschland keinen gegebenen Grund, Schusswaffen überzuregulieren. Im Gegenteil betrachten wir Waffenbesitz und seine Ausübung als sinnvolle Zeitgestaltung und legitimen Sport sowie ein Zeichen des Respekts eines Staates gegenüber seinen Bürgern, und erkennen die Vorteile einer einsatzbereiten, zeitgemäß konfliktfähigen Bewaffnung der Bevölkerung im Verteidigungsfall an. 

 Daher fordert die Jungliberale Aktion Sachsen: 

  • die Abkehr vom Bedürfnisprinzip im Waffenrecht – aus unserer Sicht stellt dieses eine Maßnahme dar, die nur auf die pauschale Reduktion von Schusswaffenbesitz gerichtet ist. Das Recht zum Besitz von Schusswaffen unter den weiteren aktuell gültigen Bedingungen, insbesondere waffenrechtliche Zuverlässigkeit und Sachkenntnis, soll grundsätzlich gewährleistet sein. Die Erfüllung dieser
     Bedingungen soll bereits zur Ausstellung einer gelben und grünen  Waffenbesitzkarte führen.
  • insbesondere die Abschaffung der Anzahlbeschränkung auf ein Regelbedürfnis bei der grünen Waffenbesitzkarte, sowie die Abschaffung von zeitlichen Begrenzungen der in einem bestimmten Zeiträumen erwerbbaren Schusswaffen, und die Abschaffung der neu eingeführten Beschränkung der gelben Waffenbesitzkarte auf10 Waffen.
  • die Abschaffung unnötiger Einschränkungen für Besitzer legaler Schusswaffen, die z.T. in den letzten Jahren eingeführt worden sind, insbesondere die Beschränkungen der Magazinkapazität, des Verbots bestimmter Schießübungen im Sportschießen (z.B. aus Deckung heraus oder in Bewegung), Ladebegrenzungen von halbautomatischen Waffen bei der Jagd.
  • die Legalisierung des Trainings im Verteidigungsschießen und kampfmäßigen Schießen für alle Bürger.
  • die Legalisierung bestimmter Waffen aus der aktuellen Kategorie “verboten” (insbesondere Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten oder markieren, jegliche Arten von Magazinen, Magazinkörpern und Zubehör zu diesen, Waffen mit eingebauten Magazinen, die eine bestimmte Kapazität überschreiten, Nachtsicht- und -zielgeräte sowie -vorsätze, Kurzwaffen für Zentralfeuermunition mit Kalibern bis 6,3 mm).
  • die Verlängerung der Fristen für die Erlangung der Sachkunde im Falle des Erwerbs von Waffen durch Erbe auf mindestens 3 Jahre.
  • die Anpassung und starke Abmilderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie gemäß diesen  Forderungen.
  • die Erhöhung der Energiegrenze für die generelle Ausnahme vom WaffG von 0,5 J auf 5 J – Softairs, auch vollautomatisch, sind keine Kriegswaffen.
  • die Nutzung bzw. das Führen von Softairwaffen (bzw. Anscheinswaffen) auf Privatgrundstücken grundsätzlich zu ermöglichen, ohne, dass eine Befriedung erforderlich ist.
  • die Aufhebung von allen aktuell bestehenden Waffenverbotszonen.

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