Deutschlands Nationale Sicherheitsstrategie, in diesem Jahr von der Bundesregierung vorgestellt, steht unter dem Motto “Integrierte Sicherheit”. Im Zentrum stehen ein weit ausgelegter Sicherheitsbegriff und der Ansatz, sämtliche sicherheitsrelevanten Bereiche miteinander zu vernetzen und zu bedenken. Wir befürworten diese Herangehensweise, stellt sie doch die richtige Antwort auf komplexe Krisen dar, die in einer stärker verbundenen und interdependenten Welt nicht die Ausnahme, sondern die Regel sind. Letztendlich steht sich die Nationale Sicherheitsstrategie hierbei jedoch selbst im Weg und verpasst es, die Strukturen der Bundesrepublik Deutschland an den gewählten Ansatz anzupassen.
Daher fordern wir die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrates für Deutschland. Dieser soll organisatorisch dem Verantwortungsbereich des Bundeskanzleramtes zugeordnet sein und der Bundesregierung als beratendes und empfehlendes Gremium zur Verfügung stehen.
Der Nationale Sicherheitsrat soll aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums der Verteidigung, des Auswärtigen Amtes, des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums des Inneren, der Bundeswehr, des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz bestehen. Lageabhängig können nicht ständige Mitglieder in den Nationalen Sicherheitsrat berufen werden, beispielsweise Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums für nukleare Sicherheit oder des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Im Schwerpunkt soll der Nationale Sicherheitsrat ein ständiges Lagebild der deutschen Sicherheitslage entwerfen und aktuell halten. Anhand dieses Monitorings sollen routinemäßig Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung gegeben werden und das Gremium soll der Bundesregierung beratend zur Seite stehen. Darüber hinaus sollen im Notfall Informationen und Kompetenzen sämtlicher Akteure der deutschen Sicherheitspolitik gebündelt werden, um ad-hoc Empfehlungen zu erstellen und die Bundesregierung in der Krisenreaktion beziehungsweise -prävention zu beraten. Der Nationale Sicherheitsrat soll ständigen Zugriff auf sämtliche nachrichtendienstliche oder anderweitig sicherheitsrelevante Informationen der deutschen Sicherheitsakteure erhalten.
Im Sinne der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung soll sich der Nationale Sicherheitsrat parlamentarisch verantworten müssen. Die Aufsicht über den Nationalen Sicherheitsrat soll dabei analog zu den Nachrichtendiensten des Bundes beim Parlamentarischen Kontrollgremium liegen. Außerdem soll der Nationale Sicherheitsrat in regelmäßigen Abständen dem Bundestag berichten müssen.