01.10.2023

Kleine Geschenke von der Steuer befreien

Die steuerliche Behandlung von Geschenken an Kunden und Geschäftspartner soll vereinfacht werden. Hierdurch wird Bürokratie abgebaut und Betriebe werden entlastet.

Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert: Geschenke bis 50 € pro Einheit an Kunden und Geschäftspartner sollen bei diesen nicht als Einnahmen gelten. Folglich entfällt hierfür auch die Pauschalversteuerung beim Schenker. Im Gegenzug sollen die Kosten der Geschenke beim Schenker nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig sein. Damit entfällt auch die Prüfung der Einhaltung der Freigrenze, da bisher nach Geschenken von über und unter 35 € pro Empfänger pro Jahr unterschieden wird. Aufwendungen für Streuartikel bis 15 € pro Stück, die einen Werbezweck haben, sollen gesetzlich explizit davon ausgenommen werden und nicht als Geschenke angesehen werden, um die steuerliche Abzugsfähigkeit dieser Werbemaßnahmen zu erhalten.

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