01.10.2023

Körperliche Selbstbestimmung ernst nehmen und Beschneidung bei Kindern verbieten

Wir fordern das Verbot von medizinisch nicht erforderlichen Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Kinder. Irreversible Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen, die lebenslange Folgen mit sich bringen und die keine medizinische Notwendigkeit haben bedürfen der qualifizierten Einwilligung des Betroffenen.

Paragraph 1631d BGB soll entsprechend geändert werden. Insbesondere ist §1631d Abs. 2 zu streichen.

Weitere Beschlüsse

13.10.2024

Leitantrag: Neues Kapitel: Modernisierungsagenda für eine neue FDP Sachsen

Seit dem 1. September 2024 steht fest: Dem 8. Sächsischen Landtag wird keine FDP- Fraktion angehören. Diese Wahlniederlage stellt für uns...
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Individuell sicher – Generationenvertrag neu verhandeln

Deutschland steht am demografischen Scheideweg. Ist der Altenquotient im Jahr 2024 noch bei 33 Personen >67 Jahre pro 100 in...
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