Wir fordern das Verbot von medizinisch nicht erforderlichen Beschneidungen nicht einwilligungsfähiger Kinder. Irreversible Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen, die lebenslange Folgen mit sich bringen und die keine medizinische Notwendigkeit haben bedürfen der qualifizierten Einwilligung des Betroffenen.
Paragraph 1631d BGB soll entsprechend geändert werden. Insbesondere ist §1631d Abs. 2 zu streichen.