16.03.2024

Kompetenz hat nichts mit dem Alter zu tun – Wahlrecht endlich an die Realitäten anpassen!

Aktuell müssen die Kandidatinnen und Kandidaten in Sachsen unteranderem mindestens das 18. Lebensjahr erreichen, um zur Ortschaftsrats-, Gemeinderats-, Stadtbezirksbeirats-, Stadtrats- und Kreistagswahl zugelassen zu werden. Zudem muss man aktuell mindestens 27 Jahre alt sein, um Landrat werden zu können.

Unsere Position ist, dass diese Altersgrenzen nicht mehr zeitgemäß sind und wir der Jugend endlich mehr Möglichkeiten geben sollten politisch zu partizipieren.

Deswegen fordern wir:

  1. 16-Jährige und 17-Jährige sollen bei Kommunalwahlen als Kandidatinnen oder Kandidaten für Ortschafts-, Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Stadtbezirksbeiräte antreten können. Zudem sollen sie bei Kommunalwahlen, als Wahlhelfer tätig werden können.
  2.  Die Altersgrenze, um Landrat werden zu können, soll auf 18 Jahre herabgesetzt werden.

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