Die Kosten der Unterkunft und Heizung von Bürgergeldempfängern werden zu unterschiedlich großen Teilen von den Kommunen getragen, dadurch sind die Gesamtkosten für das Bürgergeld nicht im Bundeshaushalt abgebildet. Das wollen wir ändern.
Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert, dass das Bürgergeld inklusive der Kosten der Unterkunft und Heizung vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert wird. Als Teil der Gegenfinanzierung kann die Kostenbeteiligung des Bundes an den Verwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtungen nach § 46 Abs. 3 SGB II wegfallen. Als weiteren Vorschlag zur Finanzierung stehen wir auch einer Anpassung der vertikalen Steuerverteilung im Rahmen des FAG und/oder des GemFinRefG offen gegenüber.