Neben den hauptamtlichen Berufsrichtern gibt es in der Justiz die Schöffen und
Jugendschöffen, die diese Tätigkeit gleichberechtigt ausüben. Sie sind ein wichtiges
Element der deutschen Gerichtsbarkeit und bringen die Perspektive der Bürger in das
Justizsystem ein.
Aktuell leidet Deutschland unter dem leider seit langem bekannten Problem des
Schöffenmangels. Wir Jungliberale machen uns stark für dieses verantwortungsvolle
Ehrenamt, welches als Bindeglied zwischen Staat und Bürger die Volkssouveränität als
Ersatz zu Geschworenengerichten gewährleistet.
Konkret fordern wir:
- Die Senkung des Berufsmindestalters für Schöffen und Jugendschöffen nach § 33
Nr. 1 GVG von derzeit 25 Jahre auf 21 Jahre. - Die Dauer der Amtsperiode in §§ 36, 40, 42 GVG von derzeit 5 auf 3 Jahre zu
senken. - Eine verpflichtende Einführungsveranstaltung für alle Berufenen vor der ersten
Verhandlung.