Der Landeskongress möge beschließen:
Spätestens seit einer Rede Angela Merkels vor der israelischen Knesset im Jahr 2008 ist die Sicherheit Israels viel beschworene deutsche Staatsräson. Auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung, der Nationalen Sicherheitsstrategie und Reden des politischen Spitzenpersonals findet sie einen festen Platz. Doch der Begriff ist umstritten und bewusst vage gehalten. Es ist höchste Zeit ihn auszuformulieren und Leitlinien sowie Grenzen der deutschen Unterstützung Israels festzuschreiben. Dafür soll dieser Antrag als Initialzündung dienen.
Folgendes sei der Bildung von Leitlinien vorangestellt: Der Begriff der Staatsräson bezeichnet ursprünglich ein staatliches Interesse, das für das Überleben eines Staates so wichtig ist, dass es andere Interessen überschreibt.
Die Leitlinien der deutschen Staatsräson Israel betreffend sollen wiefolgt lauten:
- Territoriale Unversehrtheit Israels: Bei einem Angriff, der geeignet ist das Territorium Israels zu verletzen oder auf die Verschiebung israelischer Grenzen angelegt ist soll sich Deutschland zu Beistand verpflichten. Diese Verpflichtung soll nach Möglichkeit in einem bilateralen Abkommen festgehalten werden.
- Militärische Zusammenarbeit: Deutschland soll eine verstärkte militärische Zusammenarbeit mit Israel anstreben und beispielsweise gemeinsame Übungen abhalten. Dabei soll ein besonderer Fokus auf die Abschreckung gegen Israel gerichteter Angriffe gelegt werden. Deutschland soll die israelische Verteidigungsfähigkeit durch Waffenlieferungen unterstützen.
- Verhalten in internationalen Institutionen: Deutschland soll bei Abstimmungen, der Erarbeitung von Resolutionen und ähnlichen Tätigkeiten in internationalen Institutionen besonderen Wert auf die Sicherheit Israels legen. Wirtschaftliche und technologische Kooperation: Deutschland soll die Zusammenarbeit im wirtschaftlichen und technologischen Bereich intensivieren und insbesondere im Rüstungsbereich ausbauen.
- Nahost-Strategie: Deutschland soll eine mit Israel und anderen Partnern abgestimmte Strategie für mittelfristige Stabilität in der Region entwickeln und sich für deren Umsetzung einsetzen.
- Terrorismusbekämpfung: Deutschland soll sich im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einsetzen die Finanzierung, Versorgungskanäle und Propagandaplattformen israelbezogenen Terrorismus zu bekämpfen. Deutsche Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste sollen einen besonderen Fokus darauf legen und darüber hinaus Strategien für den Umgang mit neuen Formen israelbezogenen Antisemitismus entwickeln, die seit dem 7. Oktober 2023 zu Tage getreten sind.
- Umgang mit Sicherheitsrisiken im Nahen und Mittleren Osten: Deutschland soll sich stärker, auch militärisch, gegenüber der iranischen Achse des Widerstands engagieren und sich dafür an coalitions of the willing beteiligen bzw diese anstoßen. Dabei muss klar sein, dass das Primat des Völkerrechts sowie das Grundgesetz Vorrang vor der Staatsräson haben. Sollte Israel in irgendeiner Art und Weise dagegen verstoßen kann dabei keine deutsche Unterstützung geltend gemacht werden.
- Im Falle einer Kriegserklärung des Irans an den Staat Israel soll die Bundesregierung auf schnellstem Wege Waffen an Israel zur Verteidigung liefern.