16.03.2024

Sicherheit und Justiz stärken – Resozialisierungsgesetz schaffen – Zahl rückfälliger Straftäter senken


Ein moderner Rechtsstaat braucht auch einen modernen Strafvollzug. Als Jungliberale Aktion Sachsen setzen wir uns für einen menschlichen sowie konsequenten Strafvollzug ein. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Gesellschaft einerseits vor Straftätern geschützt wird, Häftlinge andererseits jedoch auch die Möglichkeit auf Wiedereingliederung in diese erhalten. 

Für uns ist klar: Resozialisierung ist in einem liberalen Rechtsstaat von entscheidender Bedeutung, um langfristig die Rückfallquoten zu senken und für mehr Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. 

Dies hat auch die sächsische Kenia-Koalition erkannt und sich in ihrem Koalitionsvertrag auf die Schaffung eines Resozialisierungsgesetzes verständigt. Es passiert aktuell trotzdem viel zu wenig bzw. an vielen Stellen nichts. Dem wichtigen Instrument der Resozialisierung wird in Sachsen noch zu wenig Bedeutung geschenkt. 

Um diesem Missstand entgegenzuwirken, fordern wir die zeitnahe Schaffung eines modernen Resozialisierungsgesetzes in Sachsen. 

Dieses soll folgende Schwerpunkte beinhalten: 

 Präventionsarbeit ausbauen – Resozialisierung stärken

Jeder Gefangene hat ein Recht auf Resozialisierung, was sich aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG ableitet. Ein erfolgreicher Resozialisierungsprozess ist ein Hauptziel des Strafvollzugs.

Um Straftäter nach ihrer Haft in die Gesellschaft wieder eingliedern zu können, müssen diese in Arbeit gebracht werden, um wieder Fuß fassen zu können und eine Perspektive zu erhalten.

 Konkret fordern wir:

  •  den Ausbau von Resozialisierungsangeboten sowie Investitionen in die Stärkung von Präventionsarbeit. 
  •  ein frühzeitiges Übergangsmanagement, das bereits mehrere Monate vor Haftentlassung sicherstellen soll, dass Häftlinge in ein geregeltes Leben zurückfinden. Dafür soll eine Fachstelle für Übergangsmanagement geschaffen werden. 
  •  die Stärkung der Selbständigkeit von Gefangenen während der Haft, so dies sicherheitstechnisch im Vollzug möglich ist. 
  •  eine bessere Finanzierung von Bewährungshelfern. Zusätzlich dazu sollen auch private Träger für Bewährungsbetreuung unterstützt sowie Vereine und Initiativen für Bewährungshilfe gefördert werden. 
  •  spezielle Resozialisierungsmaßnahmen für psychisch kranke Flüchtlinge. Es ist hierbei zu beachten, dass bei aus Kriegsgebieten stammenden Tätern Rohheitsdelikte einen besonderen Schwerpunkt darstellen, wie der BKA-Bericht vonx 2021 verdeutlicht.  

 Investitionen in den Strafvollzug

In Gefängnissen müssen geordnete Verhältnisse herrschen. Der alltägliche Umgang zwischen Häftlingen und Justizvollzugsbeamten muss von Respekt und Professionalität geprägt sein. Dazu gehört auch, dass genügend Haftplätze und ausreichend Personal zur Verfügung stehen. Wir setzen uns daher für den Ausbau von Strafvollzugsanstalten sowie deren personelle Verstärkung ein. 

Die sächsische Landesregierung soll darüber hinaus ein konkretes Konzept erarbeiten, wie sie dem Personalmangel in der Justiz entgegenwirken will. Eine Absetzung der erforderlichen Qualifikationen von Bewerberinnen und Bewerbern lehnen wir ab. 

 Radikalisierung und Extremismus bekämpfen 

Es muss sichergestellt sein, dass sich Gefangene während ihrer Haft nicht radikalisieren beziehungsweise bereits inhaftierte Extremisten ihre Ideologie nicht ungehindert unter den Gefängnisinsassen verbreiten können. 

Justizvollzugsbeamte müssen über grundlegende Kenntnisse zu Radikalisierungstendenzen und zur Verhinderung von Radikalisierung verfügen. Dieses Wissen muss verstärkt im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden. Zudem soll jeder Justizvollzugsbeamte eine verpflichtende Fortbildung alle drei Jahre zum Thema Radikalisierung und Extremismus erhalten. 

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