Deutschlands Verpackungsgesetz ist zu bürokratisch. Unternehmen, die in Deutschland Produkte verkaufen, dessen Verpackungen später im Müll landen, müssen sich prinzipiell bereits ab der ersten Verpackung bei einem Mitglied des Dualen Systems (bspw. Grüner Punkt) und der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren und in der Regel jährlich Mengenmeldungen abgeben sowie das Abfallwirtschaftsunternehmen auf Grundlage dieser Mengen bezahlen, bei welchem sie sich für die Lizenzierung ihrer Verpackungen registriert haben. In der Gastronomie gibt es die Möglichkeit, dass die Verpackungslieferanten die Verantwortung für die Verpackungslizensierung übernehmen können. Dennoch müssen sich die Gastronomen selbst auch beim ZSVR registrieren, um die Verpackungen für Speisen zum Mitnehmen, sogenannte Serviceverpackungen, ausgeben zu dürfen.
Die Jungen Liberalen Sachsen fordern, hier für Vereinfachungen zu sorgen, die nicht zu Lasten des Recyclings und der Umwelt gehen. Es sollten Inverkehrbringer von Verpackungen, die jährlich Verpackungen mit einem Gesamtgewicht von weniger als 15.000 Kilogramm in Verkehr bringen, von den Mengenmeldungen bei der ZSVR befreit werden. Die Vergütung der Abfallwirtschaftsunternehmen soll in diesen Fällen unabhängig von den tatsächlichen Verpackungsmaterialien durch eine von diesen bestimmte Pauschale erfolgen können. Verwender von Serviceverpackungen (Tüten, Tragetaschen, Coffee-to-go-Bechern etc.) sollen von der Registrierungspflicht bei der ZSVR ausgenommen werden, sofern der Lizenzierungsprozess von allen ausgegebenen Verpackungen an den Lieferanten übertragen wurde.