Am 26. September sorgte der AfD-Alterspräsident im Thüringer Landtag für einen Eklat.
Der AfD-Politiker hatte unter anderem Anträge ignoriert, die Beschlussfähigkeit der
Abgeordneten festzustellen. Die Sitzung wurde mehrfach unterbrochen und endete ohne
die Wahl eines neuen Landtagspräsidenten. Letztendlich musste die Judikative in
persona des Verfassungsgerichtshof eingeschaltet werden, welcher eine einstweilige
Anordnung gegen den Alterspräsidenten erlassen hat.
Dies hat nochmal deutlich gezeigt, dass die AfD unsere Demokratie zersetzen will.
Gerade jetzt müssen alle demokratischen Kräfte in Sachsen zusammenarbeiten, um
Extremisten die Stirn zu bieten und die Herzkammer unserer Demokratie – das Parlament
– zu verteidigen. Gleichzeitig gilt es, bestehende Regelungen zu erneuern und
zukunftsfest zu gestalten.
Konkret fordern wir:
- Anpassung des § 2 Abs. 1 SächsGOLT sowie § 1 Abs. 2 SächsGOLT: Statt
des Lebensalters soll künftig die Dauer der Parlamentszugehörigkeit darüber
entscheiden, wer als Alterspräsident fungiert. - Änderung des § 3 Abs. 1 SächsGOLT: Für die Wahl des Präsidenten sollen alle
Fraktionen ein Vorschlagsrecht haben.