15.03.2025

Zwischen Chaos und Abschottung – Der liberale Weg für eine geordnete Zuwanderung


Seit Jahren ist der Migrationsdruck auf Europa und Deutschland hoch. Angesichts der hohen Flüchtlingszahlen sind die Aufnahmekapazitäten in vielen Kommunen erschöpft. Gleichzeitig nimmt die gesellschaftliche Akzeptanz für den Flüchtlingsschutz in vielen europäischen Staaten, so auch in Deutschland und gerade in Sachsen ab.

Wir wollen eine neue Realpolitik im Bereich der Migration, die unsere Hilfsbereitschaft in Einklang mit unseren Möglichkeiten bringt. Wir brauchen keine Abschottung unseres Landes, aber auch kein weiteres Chaos. Wir brauchen einen geordneten – einen liberalen – Weg dazwischen.

Integration fördern: Einwanderung in den Arbeitsmarkt

 Unser Land ist dringend auf Einwanderung in den Arbeitsmarkt angewiesen. Wer bei uns arbeitet und nach unseren Werten lebt, soll es leichter haben. 

 Dafür fordern wir:

  • Einwanderungsgesetzbuch aus einem Guss, in dem alle gesetzlichen Grundlagen für Einwanderung und Asyl gebündelt werden sollen.
  • Alle Geflüchteten sollen ab dem Tag ihrer Ankunft in Deutschland eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis erhalten.
  • Neuorganisation der behördlichen Strukturen und Verfahren im Bereich der Arbeitsmigration mit der Prüfung des gesamten Visaprozesses.
  • Europäische Blue Card für weitere nicht-akademische Fachkräfte öffnen und unpraktikable Verdienstuntergrenzen abschaffen. 
  • Einjähriges Orientierungsvisum für Absolventen der besten 200 Universitäten zur Arbeitsfindung nach niederländischem Vorbild. 
  • Instrument der Westbalkanregelung ausweiten.
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziell und personell angemessen Ausstatten. Wir wollen jedoch keinen grenzenlosen Stellenaufwuchs in der gesamten Verwaltung, sondern eine gezielte Verlagerung von Verwaltungskräften durch Einsparungen bei anderen Behörden sowie beispielsweise die Abschaffung von Strukturen wie dem sächsischen Antidiskriminierungsbüro.
  • Aufklärungskampagne im Ausland über Risiken von Migration nach Deutschland in unterschiedlichen Landessprachen zu etablieren, wobei klar sein muss, unter welchen Voraussetzungen ein Bleiberecht besteht und unter welchen nicht. 
  • Spurwechsel für gut integrierte Schutzsuchende zur Einwanderung in den Arbeitsmarkt soll möglich gemacht werden, wenn sie und ihre Familien von eigener Arbeit ohne Transferleistungen leben können.
  • Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche, die selbst oder deren Eltern unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sollen künftig automatisch und ohne bürokratische Hürden abgerufen werden können.
  • Einbürgerung zeitgemäß zu gestalten. Wir wollen nach dem Vorbild vieler deutscher Städte und Gemeinden die Kommunen dazu ermutigen, Einbürgerungsfeiern zu veranstalten. Eingebürgert werden soll dagegen nicht, wer die Werte unseres Grundgesetzes nicht teilt.
  • Sprache als Schlüssel zu fördern. Für Migration jeder Art soll deswegen ab dem ersten Tag ein gebührenfreies, umfangreiches Angebot zum Erlernen der deutschen Sprache gemacht werden. Auch Arbeitgeber sollen die Möglichkeit erhalten, entsprechend anerkannte Sprachkurse dezentral anzubieten, so dass Migranten den Spracherwerb parallel am Arbeitsplatz vornehmen können. Das Besuchen einer Mindestanzahl an Sprachkursen soll verpflichtend sein, sofern keine Einwanderung über das Blue-Card-System erfolgt. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist aus unserer Sicht auch für bereits
    Eingewanderte und deren Nachkommen von enormer Bedeutung, weswegen  wir uns für
    deutschlandweite, verpflichtende Sprachtests ein Jahr vor der Einschulung einsetzen.
  • Asylverfahren und Asylgerichtsverfahren zu beschleunigen. Das Vorverfahren im  Verwaltungsrechtsweg soll effizienter ausgestaltet werden. Die Gerichtsüberprüfungen sind auf das verfassungsrechtliche Minimum einer Instanz zu beschränken. Außerdem soll die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von
    Prozesskostenhilfen eingeschränkt und die verpflichtende Bestellung eines Anwalts in Abschiebefällen wieder zurückgenommen werden. 
  • Sozialleistungen nicht als Fehlanreiz weiterzuführen. Für alle anerkannten Flüchtlinge – wozu auch ukrainische Geflüchtete gehören – soll ein neuer sozialrechtlicher Status statt des Bezugs des Bürgergelds geschaffen werden. Die Höhe der Sozialleistungen soll kritisch überprüft und perspektivisch europäisch vereinheitlicht werden. Kurzfristig müssen verfassungsrechtlichkonforme Kürzungen geprüft und durchgeführt werden.
  • Flucht und Asyl entkoppeln: Wir fordern die Einführung eines neuen sozialrechtlichen Status für Menschen, die aus ihren Heimatländern fliehen, wobei die Flucht nicht vom Kernbereich des Art. 16a GG (politische Verfolgung) berührt wird. Dieser neue Geflüchtetenstatus soll unabhängig vom Asylverfahren stattfinden. Als Grundlage dafür soll eine Liste anerkannter Fluchtursachen (z. B. Krieg im Heimatland) dienen, die unkompliziert überprüfbar sind und ohne das Stellen eines Asylantrags und aller damit verbundenen Verfahrensschritte (z.B. Dublin-Verfahren) auskommen. Ziel dieses Status ist die erhebliche Beschleunigung der Aufenthaltsverfahren. Eine bundesweite Erhebung der Aufnahmekapazitäten der Kommunen soll eine jährliche Orientierungsgröße ergeben, die nicht überschritten werden darf. Anhand ähnlicher Erhebungen in den anderen EU-Staaten soll ein Verteilungsschlüssel innerhalb der Europäischen Union erarbeitet werden. Für die Dauer ihres Aufenthalts sollen staatliche Leistungen nur als Übergang bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder bei unverschuldeten Notlagen erfolgen. Die Möglichkeit zum Spurwechsel soll dauerhaft offenstehen. Bei Wegfall der anerkannten Fluchtursachen soll eine schnelle Heimkehr von Personen mit dem Geflüchtetenstatus ermöglicht werden, sofern dem nicht triftige Gründe (z.B. Erwerbstätigkeit oder Einbürgerungsabsicht) entgegenstehen.
  • Einstieg in den Arbeitsmarkt vereinfachen. Dafür fordern wir die Abschaffung des Prinzips der Vorrangprüfung für bevorrechtigte Arbeitnehmer sowie das Verbot von Rückführungen von Menschen, die bei Unternehmen als Arbeitskräfte registriert sind und gegen die keine juristischen Verfahren vorliegen. Zudem sollen sich alle Migranten beim Arbeitsamt auf einen Fachkraft-Status bewerben können. Diesen Status erhalten sie, wenn sie einen praktischen und theoretischen Test in deutscher Sprache bestehen, der dem Anforderungsniveau einer deutschen Fachkraft in dem jeweiligen Bereich entspricht. Damit wird angestrebt, dass ausländische Abschlüsse auch in Deutschland eine qualitative Anerkennung erhalten.

Mehr Ordnung schaffen: Illegale Migration rechtsstaatlich bekämpfen 

Ungeordnete Migrationsströme zehren auch an der Akzeptanz der Bevölkerung und begünstigen eine Hinwendung zu den politischen Rändern. Die jüngst verstärkt in Erscheinung getretenen Fälle von strafbaren Handlungen durch Personen ohne Bleibeperspektive haben zudem Fehlkonstruktionen im Asyl- und Aufenthaltsrecht offenbart – und zu umfassenden Reformen gemahnt.

 Dafür fordern wir: 

  • EU-Außengrenzen zu sichern. Alle Personen mit ungeregeltem Status sollen an der europäischen Außengrenze an der Einreise gehindert werden. Hierzu wollen wir einen stärkeren Grenzschutz mit geeigneten Grenzschutzmaßnahmen, eine moderne Sicherheitstechnik zur Überwachung des Grenzschutzbereich und vor allem eine spürbare Stärkung von Frontex. Wo notwendig und geeignet, können Grenzsicherungsmaßnahmen auch die Befestigung der Grenze umfassen. Im Mittelmeer sollen Flüchtlingsboote bestenfalls vor der afrikanischen Küste gestoppt werden und die Menschen sicher an diese Küste zurückgebracht werden. Falls das nicht möglich ist, sollen Migranten schnellstmöglich entweder in ihre Heimatländer oder in Drittstaaten abgeschoben werden. 
  • Deutsche Außengrenzen zu sichern. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit in Deutschland im Sinne von Artikel 72 AEUV sollen gemäß Artikel 16a Absatz 2 GG und § 18 Absatz 2 AsylG umgehend auch solche Personen an den Binnengrenzen zurückzuweisen werden, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des Schengen-Raums bereits Aufnahme gefunden haben oder die einen Asylantrag auch in einem Staat, aus dem sie einreisen wollen, stellen können. Zudem sollen die deutschen Grenzen zu allen Nachbarstaaten dauerhaft kontrolliert werden, solange die EU die Außengrenzen unzureichend  schützt. Diese Kontrollen sollen mobil und flexibel stattfinden. Dauerhafte stationäre Grenzkontrollen lehnen wir ab.
  • Angriffe auf die Freiheit zu verhindern. Für Migranten, welche die Abschaffung von Grundrechten (wie das Recht auf Religionsfreiheit, freie Meinungsäußerung oder das Recht auf freie Wahlen) fordern, soll der Asylgrund entfallen. Auch die nachträgliche Aberkennung des Asylstatus soll in diesen Fällen möglich sein. Bei rechtswirksamer Verurteilung wegen eines Rohheitsdelikts oder einer Sexualstraftat soll das Bleiberecht aberkannt und die Person unverzüglich bis zur Abschiebung in Abschiebehaft genommen werden
  • Abschiebungen wirksamer durchzuführen. Gesetze sollen so angepasst werden, dass Widerstand gegen Abschiebungen nicht zum Abbruch eben jener führen kann. In diesem Zusammenhang muss klar sein, dass keine Sozialleistungen mehr gezahlt werden sollen, wenn der Rücknahmestaat bekannt gegeben hat, dass er die Rückeinreise akzeptiert. Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sollen regelmäßig durchgeführt werden können. Migranten, welche vollziehbar ausreisepflichtig sind, sollen in unbefristete Haft genommen werden. Neben der Unterstützung der Länder beim Vollzug der Ausreisepflicht sollen Bundesausreisezentren für die Rückführungen geschaffen werden. Überdies soll der § 71 AufenthG erweitert werden, sodass die Bundespolizei die Befugnis erhält, bei im eigenen Zuständigkeitsbereich aufgegriffenen, ausreisepflichtigen Personen auch selbst und unmittelbar Haftbefehle für Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam beantragen zu können. 
  • Zeitgemäße Zusammenarbeit zu gestalten. Deutschland und die EU sollen weitere Migrationsabkommen mit Herkunftsländern sowie Drittstaaten schließen. Wir wollen in diesem Kontext die vollständige Entwicklungshilfe an die Kooperation bei Migrationsabkommen – sowohl Rückführungs- als auch Grenzsicherungsabkommen – koppeln. Den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wollen wir aussetzen und alle freiwilligen Aufnahmeprogramme sollen beendet werden. Neben der Reform des Asylrechts im Grundgesetz soll auch das europarechtliche Konzept des subsidiären Schutzes abgeschafft und eine Rückkehr zum Geist der Genfer Flüchtlingskonvention erreicht werden. Außerdem sollen Asylverfahren in sicheren Drittstaaten durchgeführt werden können. Deutschland soll die Liste der sicheren Herkunftsländer erweitern – mindestens um Tunesien, Marokko, Algerien, Indien, Mauretanien sowie automatisch Beitrittskandidaten der EU (sofern dem keine rechtfertigenden Umstände, wie externe Angriffe, entgegenstehen). Gleichzeitig soll Deutschland seiner humanitären Verantwortung gerecht werden, indem wir uns für die Schaffung von humanitären Schutzzonen in den Regionen der Herkunftsländer einsetzen. Dafür soll Deutschland als Führungsnation von UN-mandatierten Friedensmissionen auftreten und Kontingente der Bundeswehr als Blauhelmsoldaten einsetzen.

In Sachsen handeln: Verantwortung vor Ort aktiv übernehmen

Unser sächsischer Ministerpräsident Michael Kretschmer kann vor allem eines: Die Verantwortung an den Bund abgeben. Fakt ist: Der Freistaat hat zugeordnete Kompetenzen, welchen er gerecht werden muss sowie Gestaltungs- und Regelungsspielräume, um eigene Akzente zu setzen.

 Daher fordern wir:

  • Kommunen wirksam zu entlasten. Hierzu sollen die Kommunen sämtliche Asylkosten durch das Land erstattet bekommen und der Freistaat Asyl-Zuschüsse seitens des Bundes vollständig an die Kommunen weitergeben. 
  • Leistungen des Freistaates zielgerichteter auszugestalten. Die dezentrale Unterbringung der Asylbewerber soll dort, wo es die Rahmenbedingungen erlauben, Standard werden und das Instrument der Wohnsitzverpflichtung nach § 47 Absatz 1a AsylG stärker genutzt werden. In Verbindung dazu wollen wir eine konsequente Umsetzung der Bezahlkarte sachsenweit vorantreiben.
  • Asylbewerber sollen im Verfahren gemeinwohlorientierte Tätigkeiten übernehmen, insofern das dem Erlernen der deutschen Sprache nicht schadet.
  • Grenzüberschreitende Schleuserkriminalität gemeinsam zu bekämpfen. Dafür soll der gemeinsame Streifendienst der sächsischen mit der polnischen und tschechischen Polizei intensiviert werden. 
  •  Vollzug der Abschiebungen zu stärken. Dazu soll die Anzahl der verfügbaren Abschiebehaft-Plätze deutlich erhöht werden. Konkret wollen wir bereits vorhandene Liegenschaften – wie Erstaufnahmeeinrichtungen oder Ankerzentren – ertüchtigen. Die Sondereinheit Mehrfach- und Intensivstraftäter und der generelle Abschiebehaft- und Ausreisegewahrsamvollzug soll personell verstärkt
     sowie mehr Richter und Staatsanwälte eingestellt werden. Dies soll ebenso beim Rückführungsbereich der Landesdirektion Sachsen und den Ausländerbehörden, wie die Optimierung bestehender Abläufe, Richtlinien und Verordnungen passieren. 
  •  Einstieg in den sächsischen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dafür wollen wir bei relevanten Behörden – vor allem im Internet – deutlich die Anzahl mehrsprachiger Informationsangebote und Anträge steigern. Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen zudem „Welcome Center“ einrichten, die alle Leistungen im Rahmen der Zuwanderung an einer Stelle anbieten. Dazu sind Ausländerbehörden, Meldebehörden, Träger der Grundsicherung und die Agentur für Arbeit zu beteiligen. Einhergehen soll dies mit der konsequenten Digitalisierung und der Einführung von Englisch als zweiter Amtssprache. 

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