Ombudsperson

Die Ombudsperson erreicht ihr unter .

Hai Bui

Ombudsperson

Aufgaben
- Ansprechpartner bei sozialen Konflikten im Verband
- Kontrolle des Landesvorstandes bzgl. Einhaltung der Beschlusslage
Jahrgang
1992
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Satzungsteil zur Ombusperson

§12 der Satzung der JuliA: Ombudsperson

(1) Wahl. Die Ombudsperson wird auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Sie darf kein Wahlamt nach dieserSatzung innehaben oder Vorsitzender solcher Gremien im Landtag sein, die sich mit der politisch-programmatischen Arbeit befassen. Gleichwohl darf sie auf Landes- und Bundesebene das Mandat eines Delegierten und Ersatzdelegierten der Jungen Liberalen erwerben und wahrnehmen. Ferner darf auch die Ombudsperson zum Vorsitzenden eines Arbeitskreises der Jungen Liberalen und seiner Untergliederungen gewählt werden.

(2) Aufgaben. Die Ombudsperson prüft die Behandlung, Umsetzung und Ausführung der Anträge und Beschlüsse des Landeskongresses durch den Landesvorstand und den erweiterten Landesvorstand und legt hierzu jedem Landeskongress eine schriftliche Übersicht vor. Die Ombudsperson nimmt an den Sitzungen des Landesvorstandes und des erweiterten Landesvorstandes ohne Stimmrecht teil. Sie kann durch Beschluss des Landesvorstandes von einzelnen Tagesordnungspunkten ausgeschlossen werden. Sie führt eine fortlaufende Beschlusssammlung, in die jedes Mitglied Einsicht nehmen kann. Weiterhin ist sie erste Anlaufstelle zur Lösung von sozialen Konflikten innerhalb des Verbandes. Die Zuständigkeit des Landesschiedsgerichts gemäß §15 dieser Satzung bleibt unberührt.