Altersdiskriminierung bei Wahlbeamten

Noch immer existiert in Sachsen eine Altershöchstgrenze von 65 Jahren für kommunale Wahlbeamte. Das stellt nicht nur kleinere Gemeinden vor große Probleme, rechtzeitig politischen Nachwuchs zu finden, sondern ist eine wesentliche Form von Alterdiskriminierung und ein Einschnitt in das aktive Wahlrecht jedes volljährigen Bürgers. Wir finden: Engagement lässt sich nicht an einer Altersgrenze bemessen. Deswegen ist unser Antrag zur Streichung der Höchstgrenze für kommunale Wahlämter nun auch Beschlusslage der FDP Sachsen.

Den vollständigen Beschluss findet ihr hier.