Für eine Reform des Abtreibungsrechts

Für uns Liberale hat das Konzept der körperlichen Autonomie eine besondere Bedeutung. Aus diesem Folgt für uns auch dass der §219a abgeschafft gehört, da genau dieser, statt nur reiner Werbung zu kriminalisieren auch das Darlegen von neutralen Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt. Denn für eine selbsbestimmte Entscheidung über den eigenen Körper, darf es an Information für diese nicht mangeln. Dahingehend muss der Tabuisierung des Schwangerschaftsabbruches im Aufklärungsunterricht in Schulen entgegengewirkt werden und auch verstanden werden als ein Bestandteil zur Sensibilisierung der Themen des anderen Geschlechtes.

Desweitern fordern wir die Klarstellung das ein Schwangerschaftsabbruch unter der Fristenlösung nicht nur straffrei, sondern auch nicht rechtswidrig ist.