16.03.2024

ETFs flexibilisieren – single asset ETFs ermöglichen

ETFs als automatisch gemanagte Fonds sind ein Erfolgsmodell. Sie ermöglichen Anlegern zu relativ geringen Verwaltungsgebühren das Halten einer definierten Menge Assets in einem Sondervermögen – sodass das Eigentumsrecht am entsprechenden Sondervermögen auch bei Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft erhalten bleibt. Dies begründet eine rechtliche Sicherheit des ETF, die mit anderen Investmentprodukten, die den entsprechenden Basiswert abbilden, nicht erreicht werden kann – z.B. Zertifikate und ETPs; diese sind als Inhaberschuldverschreibungen des Emittenten ausgestaltet und tragen insofern ein Insolvenz- bzw. Ausfallrisiko – auch wenn sie besichert sein können.

 Weiterhin sind ETFs als standardisiertes Instrument in einem Portfolio einfach zu handhaben, egal welche Assets sie enthalten – und können daher institutionellen Anlegern die exposure zu bestimmten Assetklassen vereinfachen oder erst ermöglichen. Nicht erst im Rahmen der Einführung des Bitcoin-ETFs in den USA hat sich gezeigt, dass insofern das Prinzip ETF auch fürs Halten einzelner reiner Assetpositionen in dieser Struktur geeignet ist, z.B. bei Gold, Silber, Kryptowährungen oder jeglichen Rohstoffen, deren direktes Halten durch den Anleger selbst eine höhere Komplexität, Kosten und Risiken bedeutet. In Europa jedoch verbieten die Diversifikationsregeln der UCITS-Verordnung, solche ETFs, die nur eine einzelne Position enthalten, aufzulegen; damit ist die Nutzung der ETF-Struktur hierfür nicht möglich. Das Prinzip, Anlegersicherheit durch Diversifikation zu erzeugen, erkennen wir an, jedoch denken wir, dass ETFs, die auf ein einzelnes Asset statt einem Korb lauten, für den Anleger einfach zu verstehen sind und daher nicht verboten sein sollten.

 Die Jungliberale Aktion Sachsen fordert daher die Schaffung einer neuen Klasse von single asset ETFs.

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